Verbrauchsorientierter Gebäudeenergieausweis

Der Gebäudeenergieausweis – das Qualitätssiegel für Immobilien

Deutschland verzeichnet circa 17 Millionen Wohngebäude und rund 6 Millionen Nichtwohngebäude- etwa 3000 davon sind Hallenbäder. Die Energiekosten für Nichtwohngebäude belaufen sich jährlich auf über zwei Milliarden Euro- allein 170 Millionen Euro betreffen die Hallenbäder. Ob Energieeinsparungen im Gebäudebereich ökologisch sinnvoll oder wirtschaftlich vernünftig sind steht außer Frage.

Einen Schritt in die richtige Richtung macht nun die neue EU- Gebäuderichtlinie. Diese schreibt vor, dass alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen haben.
 
Durch den Gebäudeenergieausweis werden Wärmegewinne- und verluste bilanziert. Der Ausweis umfasst wichtige Informationen zum energetischen Zustand des überprüften Gebäudes. Im Wesentlichen stellt er die Qualität des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle fest. Aus diesen Daten wird dann der Energiekennwert gebildet, der die Güteklasse des Gebäudes dokumentiert. So können Rückschlüsse auf den Schadstoffausstoß der Energieversorgung gezogen werden. Der Energieausweis soll konkrete Hinweise auf energetische Schwachstellen und entsprechende Modernisierungsvorschläge enthalten.
 
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht. Ab dem 1. Juli 2009 müssen nun auch für Schwimmbäder im Verkaufsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ebenfalls ab dem 1.Juli 2009 müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr, also auch in Schwimmbädern, mit einer Nutzfläche von über 1000 m2 Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
 
Grundlage für den verbrauchsorientierten Energieausweis ist die „Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 26.Juli 2007 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Der Energieausweis wird auf der Basis des Wärme-, Strom- und Wasserverbrauchs der letzten drei Jahre ausgestellt.
 
Der Gebäudeenergieausweis
Ein Energieausweis prüft den Energieverbrauch eines Gebäudes und muss neben der Prüfung der Gesamteffizienz, Vergleichswerte liefern und Modernisierungstipps geben.
Ermittelt wird dabei der Verbrauch für die Heizung, die Warmwasserbereitung, die Kühlung sowie die Lüftung und die eingebaute Beleuchtung in kWh je Jahr und mNettogrundflächefür das Hallengebäude. Der Verbrauch wird standardmäßig aufgeteilt in einen Heizenergieverbrauchskennwert und in einen Stromverbrauchskennwert.
Der Heizenergieverbrauchskennwert wird witterungsbereinigt, der Stromverbrauchsanteil nicht. Um die Witterungsbereinigung durchzuführen, wird der Gebäudestandort der zugehörigen Wetterstation zugeordnet. Dann wird die klimatische Beeinflussung der zu überprüfenden Jahre gemessen und der Klimakorrekturfaktor ermittelt. So fließen eventuelle „Klimaausreißer“ nicht positiv oder negativ in die Berechnung ein.
Der Stromverbrauchskennwert umfasst die Anteile für Lüftung, eingebaute Beleuchtung, elektrische Hilfsenergien, zentrale Warmwasserbereitung oder auch Ergänzungsheizungen. Er wird auf der Grundlage der durch den Betreiber durchgeführten Stromverbrauchsmessungen errechnet.
Die Verbrauchszahlen für die Freibecken erfolgen durch das Herausrechnen der Versorgungsmenge.
 
Gutachtliche Stellungnahme- der verbrauchorientierte Energieausweis für das Nettebad in Osnabrück
Im Falle des Nettebades wurden die Verbrauchsdaten, die für die Ermittlung der vorgeschriebenen Kennwerte und zur Bearbeitung des Energieverbrauchsausweises notwendig sind, aus dem Versorgungszeitraum März/2005 bis März/2008 für die Berechnung genutzt. Bei den überprüften Daten handelt es sich ausschließlich um die Wärmemengen aus der Fernwärmeversorgung durch die Stadtwerke Osnabrück. Die aufgezeichneten Daten spiegeln ausschließlich die Versorgung des Hallenbades, der Saunalandschaft und des Außenbeckens wider. Die Verbrauchsmenge für das Verwaltungsgebäude fließt nicht in die Kennwertermittlung ein. Die nicht dem Gebäude dienenden Verbrauchsströme wie die Freibecken, die Außenrutschen und die Außensaunen wurden ebenso erfasst wie der Heizenergieaufwand zur Erwärmung des Dusch- und Beckenwassers. Lediglich der Verbrauchswert für die Beheizung der Saunakabinen wurde mit Pauschalansätzen ermittelt.
Der Energieausweis wurde für das bestehende Gebäude des Hallenbades auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt.
 
Während des gesamten Betrachtungszeitraums waren keinerlei Nutzungen integriert, die in energetischer Hinsicht stark von der Hauptnutzung abwichen.
Im Falle des Nettebades ist allerdings zu beachten, dass die ermittelten Kennwerte bei einer erstmaligen Inbetriebnahme eines Gebäudes in der Regel einen erhöhten Energieverbrauch verzeichnen. Seit 2007 unterstützt eine Solaranlage die Wärmeversorgung des Freibades. Somit ist zu erwarten, dass die derzeitigen Verbrauchszahlen zukünftig sinken werden.
Dennoch liegt der Verbrauchskennwert für den Heizenergieverbrauch des Osnabrücker Freizeitbades in einem für Schwimmhallen bekannten Vergleichswert in einem günstigen Bereich. Auch der Stromverbrauchskennwert liegt vergleichsweise niedrig zu anderen Schwimmhallengebäuden. Für das Nettebad besteht keinerlei Modernisierungsbedarf zur Verbesserung der Verbrauchsstatistik.
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