Haus- und Badeordnung

Die Bäder der Stadtwerke Osnabrück AG laden Sie ein zu einigen Stunden aktiver Freizeitgestaltung und Erholung in angenehmer Atmosphäre. Unsere Mitarbeiter beraten Sie fachkundig und hören gern Ihre Wünsche und Anregungen.
Einstiegsleiter
Voraussetzung für einen angenehmen Aufenthalt aller Besucher der Bäder sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. In Ihrem eigenem Interesse bitten wir Sie daher, diese Haus- und Badeordnung sowie die Ratschläge und Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten. Sie dienen der Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges und der Außenanlagen und vor allem auch Ihrer Sicherheit.
Mit Betreten des Bades erkennen Sie diese Badeordnung sowie alle zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als verbindlich an.

Rücksicht

Behandeln Sie bitte die Einrichtungen des Bades pfleglich und geben Sie von der Stadtwerke Osnabrück AG erhaltene Gegenstände vor Verlassen des Bades zurück.
Wenn Besucher bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte durch eigene Unachtsamkeit oder Missbrauch Schäden verursachen, haften sie dafür. Ebenso kann für schuldhafte Verunreinigungen ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z.B. durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung untersagt.

Rauchen

Wir bitten um Verständnis, dass das Rauchen im Nettebad nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen, im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches erlaubt ist.
Bitte benutzen Sie dafür bereitgestellte Aschenbecher und halten Sie die Liegewiese und Tribüne von Zigarettenresten frei.

Bitte nicht!

Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mitgebracht werden, denn sie können gefährliche Verletzungen verursachen.
Bitte benutzen Sie zur Entsorgung von Abfall und Restwertstoffen die zur Verfügung gestellten Behälter / Trennstationen.

Zu ihrer Sicherheit

Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.
Bitte beachten Sie die Hinweis- und Warnschilder und leisten Sie den Anweisungen des Personals zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung Folge.

Ausschluss

Badegäste, die diese Badeordnung oder Anweisungen unserer Mitarbeiter nicht beachten, können zeitlich begrenzt oder auch dauernd von der Benutzung unserer Bäder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

Fundsachen

Fundsachen geben Sie bitte beim Personal ab. Diese werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Radios

Verzichten Sie gegenüber anderen Besuchern auf die Belästigung durch Musikinstrumente, Radios oder Player.

Fotografieren oder Filmen

Das Fotografieren oder Filmen ist im Nettebad für unsere Badegäste, nach Zustimmung durch das Badpersonal, erlaubt. Wenn Sie aber fremde Personen fotografieren oder filmen, geht dies nur mit deren Zustimmung.
Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren oder Filmen einer vorherigen Genehmigung durch die Bereichsleitung Bäder der Stadtwerke Osnabrück AG.

Fahrzeuge

Für die Parkplätze gelten die Regeln der StVO sowie die jeweiligen Ausschilderungen.
Fahrräder, Mopeds und andere Fahrzeuge dürfen nur für die Zeit des Badbesuches auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
Die Stadtwerke Osnabrück AG haftet nicht für Beschädigungen.

Öffnungszeiten und Zutritt

Die jeweils geltenden Preise und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den öffentlichen Aushängen.
Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen die Stadtwerke Osnabrück AG können daraus nicht abgeleitet werden.

Veranstaltungen

Die Stadtwerke Osnabrück AG kann den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb einschränken, z. B. für Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen sowie Reparatur- und Reinigungszeiten.
Ansprüche auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes aus diesen Gründen sind ausgeschlossen.

Eintritt

Jeder Badegast hat bei Eintritt den ausgewiesenen Tagestarif für die entsprechende Leistung zu entrichten.
Mit Betreten des Bades ist die Magnet-Ticket-Karte zu entwerten. Wenn Sie mit ermäßigten Tarifen die automatischen Einlasskontrollen nutzen, zeigen Sie bitte auf Verlangen des Personals Ihren Berechtigungsnachweis vor.
Badegäste sind zur Zahlung eines erhöhten Preises verpflichtet, wenn sie nicht den für sie gültigen Preis entrichten oder sich auf eine nicht übertragbare Eintrittskarte eines Anderen Zutritt verschaffen.
Tageskarten sind in der Regel nur am Lösungstag zum einmaligen Besuch der gebuchten Leistung gültig.
Wir bitten um Verständnis, dass gelöste Eintrittskarten grundsätzlich nicht zurückgenommen werden können und wir für verlorene Karten keinen Ersatz leisten.

Zutritt

Besuchern, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder Tiere mit sich führen, wird der Einlass verwehrt.
Im Interesse aller Badegäste müssen wir Besucher mit einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder die an offenen Wunden oder Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können) leiden, von der Benutzung unserer Einrichtungen ausschließen.
Der Zutritt ist Personen nicht gestattet, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen können wir den Besuch nur mit einer geeigneten Begleitperson gestatten.
Für Kinder unter 7 Jahren ist eine geeignete Begleitperson erforderlich.

Kurse

Auskunft zum Schwimmunterricht und dem umfangreichen Kursangebot geben Ihnen unsere Mitarbeiter. Die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte den ausgelegten Informationen.
Angeleitete Bewegungsangebote durch Badbesucher werden von der Stadtwerke Osnabrück AG während des öffentlichen Badebetriebes nicht geduldet.

Haftung

Unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht der Stadtwerke Osnabrück AG benutzen die Badegäste die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr. Für andere Schäden als an Leben, Körper und Gesundheit haften die Stadtwerke Osnabrück AG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Videoüberwachung

Bad-, Umkleidebereiche und Wertfächer werden teilweise videoüberwacht. Den videoüberwachten Bereich erkennen Sie anhand der Ausschilderungen vor Ort.

Verletzungen

Sollten Sie sich in den Bädern verletzen, melden Sie dies bitte umgehend unseren Mitarbeitern.

Wertsachen

Wertgegenstände sollten zur eigenen Sicherheit nicht mit ins Bad genommen werden, ggf. sollten Sie die bereitgestellten Wertfächer nutzen. Für Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie in den dafür bestimmten Wertfächern hinterlegt sind. Die Haftung ist auf einen Betrag von 100 Euro begrenzt.

Badezeit

Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Tarif- und Badezeiten. Die Badezeit schließt das Aus- und Ankleiden ein.

Umkleide

Bitte schließen Sie die Umkleideschränke sorgfältig ab und behalten Sie das Schlüssel-Armband während des Aufenthaltes im Bad bei sich. Unsere Mitarbeiter erklären Ihnen gerne die Bedienung der Schränke.
Für den Verlust des Schlüssels ist als Ersatzbetrag der in der Preisliste festgesetzte Betrag zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor Entnahme des Schrankinhaltes das Eigentum an den Sachen nachzuweisen.
Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden von der Badleitung geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.

Körperreinigung

Schwimmen ist gesund; im Interesse der Hygiene ist vor der Benutzung der Becken eine gründliche Körperreinigung erforderlich. Die Verwendung von Seife und anderen Badezusätzen außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Barfußbereiche betreten Sie bitte nicht mit Straßenschuhen.

Badekleidung

Unsere Gäste tragen im Nassbereich der Bäder die übliche Badekleidung. Aquawindeln erleichtern Ihnen die Aufsicht bei Babys und Kleinkindern im Beckenbereich.
Im Freibad ist Oben-ohne-Baden erlaubt. Textilfreie Badezeiten werden gesondert bekannt gegeben.

Sprunganlagen

Es darf nur von der dafür freigegebenen Stirnseite des Beckens bei einer Mindestwassertiefe von 1,80 m gesprungen werden. Die Benutzung der Sprunganlagen ist nur nach Freigabe durch das Personal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr.
Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, 1. dass, der Sprungbereich frei ist, 2. nur eine Person das Sprungbrett betritt. Die Springer haben unmittelbar nach dem Sprung den Sprungbereich zu verlassen.
Während der freigegebenen Zeiten darf im Sprungbereich nicht geschwommen werden.
Die Becken dürfen nur über die dafür vorgesehenen Ein- und Ausstiege betreten werde, Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist zu unterlassen.

Rutschen

Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden.
Beim Rutschen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu wahren und der Wasserbereich vor der Einmündung der Rutsche nach dem Eintauchen unverzüglich zu verlassen.

Sport und Spiel

Erfordert der allgemeine Badebetrieb eine Einschränkung der Sport- und Spielmöglichkeiten, können unsere Mitarbeiter die Nutzung begrenzen (z. B. Spielgeräte, Schwimmflossen).
Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

Stühle und Liegen

Stühle und Liegen dienen Ihrer Entspannung und sind für alle Gäste da. Beachten Sie bitte, dass diese nicht mit Handtüchern, Taschen etc. reserviert werden dürfen.

Solarium

Bei Benutzung der Solarien empfiehlt es sich, vorher einen Arzt zu fragen. Wir bitten Sie um Beachtung der ausgehängten "Besonnungsanleitung".

Gastronomie

Die Gastronomieflächen in unseren Bädern sind verpachtet. Mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren Sie bitte nur in den ausgewiesenen Bereichen.

Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
Eventkalender

Aktionen der Osnabrücker Bäder - Januar bis April 2010

Eine Übersicht der Veranstaltungen finden Sie hier.

Schwimmsportbroschüre

Im und unter Wasser- Schwimmsport in Osnabrück“ Vereine und Schwimmsportangebote im Überblick

Bestellen Sie hier kostenlos die neue Schwimmsportbroschüre der Stadtwerke Osnabrück und des Stadtschwimmverbandes!

Walking

Walking rund ums Nettebad!