Haus- und Badeordnung
Die Bäder der Stadtwerke Osnabrück AG laden Sie ein zu einigen Stunden
aktiver Freizeitgestaltung und Erholung in angenehmer Atmosphäre.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie fachkundig und hören gern Ihre Wünsche
und Anregungen.
Voraussetzung für einen angenehmen Aufenthalt aller Besucher der Bäder
sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. In Ihrem eigenem
Interesse bitten wir Sie daher, diese Haus- und Badeordnung sowie die
Ratschläge und Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten. Sie dienen
der Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades
einschließlich des Einganges und der Außenanlagen und vor allem auch
Ihrer Sicherheit.
Mit Betreten des Bades erkennen Sie diese Badeordnung sowie alle zur
Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als
verbindlich an.
Rücksicht
Behandeln Sie bitte die Einrichtungen des Bades pfleglich und geben
Sie von der Stadtwerke Osnabrück AG erhaltene Gegenstände vor
Verlassen des Bades zurück.
Wenn Besucher bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte durch
eigene Unachtsamkeit oder Missbrauch Schäden verursachen, haften sie
dafür. Ebenso kann für schuldhafte Verunreinigungen ein besonderes
Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach
Aufwand festgelegt wird.
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie
dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z.B. durch anzügliche
Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung untersagt.
Rauchen
Wir bitten um Verständnis, dass das Rauchen im Nettebad nur in den
dafür ausgewiesenen Bereichen, im Freibad nur außerhalb des Umkleide-,
Sanitär- und Badebereiches erlaubt ist.
Bitte benutzen Sie dafür bereitgestellte Aschenbecher und halten Sie
die Liegewiese und Tribüne von Zigarettenresten frei.
Bitte nicht!
Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mitgebracht werden, denn
sie können gefährliche Verletzungen verursachen.
Bitte benutzen Sie zur Entsorgung von Abfall und Restwertstoffen die
zur Verfügung gestellten Behälter / Trennstationen.
Zu ihrer Sicherheit
Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen
Besuchern das Hausrecht aus.
Bitte beachten Sie die Hinweis- und Warnschilder und leisten Sie den
Anweisungen des Personals zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und
Ordnung Folge.
Ausschluss
Badegäste, die diese Badeordnung oder Anweisungen unserer Mitarbeiter
nicht beachten, können zeitlich begrenzt oder auch dauernd von der
Benutzung unserer Bäder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird
das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Fundsachen
Fundsachen geben Sie bitte beim Personal ab. Diese werden entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Radios
Verzichten Sie gegenüber anderen Besuchern auf die Belästigung durch
Musikinstrumente, Radios oder Player.
Fotografieren oder Filmen
Das Fotografieren oder Filmen ist im Nettebad für unsere Badegäste,
nach Zustimmung durch das Badpersonal, erlaubt. Wenn Sie aber fremde
Personen fotografieren oder filmen, geht dies nur mit deren
Zustimmung.
Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren
oder Filmen einer vorherigen Genehmigung durch die Bereichsleitung
Bäder der Stadtwerke Osnabrück AG.
Fahrzeuge
Für die Parkplätze gelten die Regeln der StVO sowie die jeweiligen
Ausschilderungen.
Fahrräder, Mopeds und andere Fahrzeuge dürfen nur für die Zeit des
Badbesuches auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
Die Stadtwerke Osnabrück AG haftet nicht für Beschädigungen.
Öffnungszeiten und Zutritt
Die jeweils geltenden Preise und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte
den öffentlichen Aushängen.
Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder
verkürzt werden. Ansprüche gegen die Stadtwerke Osnabrück AG können
daraus nicht abgeleitet werden.
Veranstaltungen
Die Stadtwerke Osnabrück AG kann den allgemeinen Bade- und
Saunabetrieb einschränken, z. B. für Schul- oder Vereinsschwimmen,
Kursangebote oder Veranstaltungen sowie Reparatur- und
Reinigungszeiten.
Ansprüche auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes aus
diesen Gründen sind ausgeschlossen.
Eintritt
Jeder Badegast hat bei Eintritt den ausgewiesenen Tagestarif für die
entsprechende Leistung zu entrichten.
Mit Betreten des Bades ist die Magnet-Ticket-Karte zu entwerten. Wenn
Sie mit ermäßigten Tarifen die automatischen Einlasskontrollen nutzen,
zeigen Sie bitte auf Verlangen des Personals Ihren
Berechtigungsnachweis vor.
Badegäste sind zur Zahlung eines erhöhten Preises verpflichtet, wenn
sie nicht den für sie gültigen Preis entrichten oder sich auf eine
nicht übertragbare Eintrittskarte eines Anderen Zutritt verschaffen.
Tageskarten sind in der Regel nur am Lösungstag zum einmaligen Besuch
der gebuchten Leistung gültig.
Wir bitten um Verständnis, dass gelöste Eintrittskarten grundsätzlich
nicht zurückgenommen werden können und wir für verlorene Karten keinen
Ersatz leisten.
Zutritt
Besuchern, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder Tiere
mit sich führen, wird der Einlass verwehrt.
Im Interesse aller Badegäste müssen wir Besucher mit einer
meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des
Infektionsschutzgesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder die an offenen Wunden
oder Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf, die sich ablösen und in
das Wasser übergehen können) leiden, von der Benutzung unserer
Einrichtungen ausschließen.
Der Zutritt ist Personen nicht gestattet, die das Bad zu gewerblichen
oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen können wir
den Besuch nur mit einer geeigneten Begleitperson gestatten.
Für Kinder unter 7 Jahren ist eine geeignete Begleitperson
erforderlich.
Kurse
Auskunft zum Schwimmunterricht und dem umfangreichen Kursangebot geben
Ihnen unsere Mitarbeiter. Die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte
den ausgelegten Informationen.
Angeleitete Bewegungsangebote durch Badbesucher werden von der
Stadtwerke Osnabrück AG während des öffentlichen Badebetriebes nicht
geduldet.
Haftung
Unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht der Stadtwerke Osnabrück AG
benutzen die Badegäste die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen
auf eigene Gefahr. Für andere Schäden als an Leben, Körper und
Gesundheit haften die Stadtwerke Osnabrück AG nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
Videoüberwachung
Bad-, Umkleidebereiche und Wertfächer werden teilweise videoüberwacht.
Den videoüberwachten Bereich erkennen Sie anhand der Ausschilderungen
vor Ort.
Verletzungen
Sollten Sie sich in den Bädern verletzen, melden Sie dies bitte
umgehend unseren Mitarbeitern.
Wertsachen
Wertgegenstände sollten zur eigenen Sicherheit nicht mit ins Bad
genommen werden, ggf. sollten Sie die bereitgestellten Wertfächer
nutzen. Für Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie in den
dafür bestimmten Wertfächern hinterlegt sind. Die Haftung ist auf
einen Betrag von 100 Euro begrenzt.
Badezeit
Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Tarif- und Badezeiten. Die
Badezeit schließt das Aus- und Ankleiden ein.
Umkleide
Bitte schließen Sie die Umkleideschränke sorgfältig ab und behalten
Sie das Schlüssel-Armband während des Aufenthaltes im Bad bei sich.
Unsere Mitarbeiter erklären Ihnen gerne die Bedienung der Schränke.
Für den Verlust des Schlüssels ist als Ersatzbetrag der in der
Preisliste festgesetzte Betrag zu entrichten. In derartigen Fällen ist
vor Entnahme des Schrankinhaltes das Eigentum an den Sachen
nachzuweisen.
Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen
sind, werden von der Badleitung geöffnet. Der Inhalt wird danach als
Fundsache behandelt.
Körperreinigung
Schwimmen ist gesund; im Interesse der Hygiene ist vor der Benutzung
der Becken eine gründliche Körperreinigung erforderlich. Die
Verwendung von Seife und anderen Badezusätzen außerhalb der Duschräume
ist nicht gestattet. Barfußbereiche betreten Sie bitte nicht mit
Straßenschuhen.
Badekleidung
Unsere Gäste tragen im Nassbereich der Bäder die übliche Badekleidung.
Aquawindeln erleichtern Ihnen die Aufsicht bei Babys und Kleinkindern
im Beckenbereich.
Im Freibad ist Oben-ohne-Baden erlaubt. Textilfreie Badezeiten werden
gesondert bekannt gegeben.
Sprunganlagen
Es darf nur von der dafür freigegebenen Stirnseite des Beckens bei
einer Mindestwassertiefe von 1,80 m gesprungen werden. Die Benutzung
der Sprunganlagen ist nur nach Freigabe durch das Personal gestattet.
Das Springen geschieht auf eigene Gefahr.
Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, 1. dass, der
Sprungbereich frei ist, 2. nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Die Springer haben unmittelbar nach dem Sprung den Sprungbereich zu
verlassen.
Während der freigegebenen Zeiten darf im Sprungbereich nicht
geschwommen werden.
Die Becken dürfen nur über die dafür vorgesehenen Ein- und Ausstiege
betreten werde, Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen
anderer Personen in das Becken ist zu unterlassen.
Rutschen
Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen
benutzt werden.
Beim Rutschen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu wahren und
der Wasserbereich vor der Einmündung der Rutsche nach dem Eintauchen
unverzüglich zu verlassen.
Sport und Spiel
Erfordert der allgemeine Badebetrieb eine Einschränkung der Sport- und
Spielmöglichkeiten, können unsere Mitarbeiter die Nutzung begrenzen
(z. B. Spielgeräte, Schwimmflossen).
Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf
eigene Gefahr.
Stühle und Liegen
Stühle und Liegen dienen Ihrer Entspannung und sind für alle Gäste da.
Beachten Sie bitte, dass diese nicht mit Handtüchern, Taschen etc.
reserviert werden dürfen.
Solarium
Bei Benutzung der Solarien empfiehlt es sich, vorher einen Arzt zu
fragen. Wir bitten Sie um Beachtung der ausgehängten
"Besonnungsanleitung".
Gastronomie
Die Gastronomieflächen in unseren Bädern sind verpachtet. Mitgebrachte
Speisen und Getränke verzehren Sie bitte nur in den ausgewiesenen
Bereichen.
Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei
Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung
Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung
der Haus- und Badeordnung bedarf.